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AGB PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 04. November 2009 um 06:22 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen aller Veranstaltungen von NeWave Music / kaihawaii.de und des Secret Garden Festivals

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte zu einer Veranstaltung mit DJ Kai Hawaii und oder Ari Hawaii unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugentliche unter 18 Jahren müssen das Festival Gelände ohne Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person, ab 22.00 Uhr verlassen.

2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der einzelnen Darbietungen.

3. Bei Konzerten besteht Gefahr von möglichen Hör - und Gesundheitsschäden. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sich jeder Besucher mit einem Gehörschutz versorgen sollte, um Hörschädigungen zu vermeiden. Schädigungen des Gehörs können auch bei gering empfundenen Lautstärken auftreten. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und oder den DJs sowie beteiligtem Personal sind ausgeschlossen.

4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Gehilfen nicht Vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

5. Das Mitbringen van Glasbehaltern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Wallen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung . erfolgt Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzu­nehmen.

6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

7. Das Mitbringen van Tonbandgeräten, Ton-, oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wild strafrechtlich verfolgt.

8. Bei Verlusst des Eintritts-Armbändchens bzw Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.

9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen deren Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung: Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis vor dem Konzertermin.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr

15. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

16. Der Erwerb von Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.

17. Kaufen sie ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.

HUNDE

Hunde gehören nicht auf ein Musikfestival. Es ist deshalb nicht, erlaubt! Erspare Deinem vierbeinigen Freund den Stress und lärm eines solchen Anlasses und lass ihn zu Hause. Auch Dein Zeltnachbar (Hygiene) wird Dir dankbar sein.

HINWEIS
Glasflaschen und Glasbehälter sind wegen der erhöhten Verletzungsgefahr (barfuss laufen) verboten! Es werden ­Gepäckkontrollen am Eingang durchgeführt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art auf das Festival Gelände ist untersagt.

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
Das Mitbringen von Fotoaperaten für den Privatgebrauch ist gestattet. Spiegelreflex Kameras, Videokameras und Tonaufzeichnungsgeräte sind auf dem Gelände nur mit schriftlicher Erlaubnis des Veranstalters erlaubt.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. November 2009 um 06:38 Uhr